Wildunfall

Wildunfall - eine unschöne Situation

Wild wechselt oftmals über Straßen hinweg zwischen Wälder und Felder ohne dabei auf herannahende Autos zu achten. Auf dieser Seite finden Sie einige Hinweise, die Ihnen helfen, einen Wildunfall zu vermeiden. Sollte eine Kollision nicht zu vermeiden sein, gibt es ebenfalls einige Dinge zu beachten, die sie hier nachlesen können. 

Richtiges Verhalten, wenn Wild am Straßenrand zu sehen ist: 

Wenn Sie ein Wildtier am Straßenrand sehen, senken Sie Ihre Fahrgeschwindigkeit und erhöhen Sie Ihre Bremsbereitschaft. Schalten Sie das Abblendlicht ein, jedoch nicht das Fernlicht, da das Fernlicht die Wildtiere nicht verscheucht, sondern nur blendet und zu Orientierungslosigkeit führt. Eine effektive Möglichkeit, Wild von der Straße zu vertreiben, ist Hupen. 

Oftmals lässt sich ein Wildunfall nicht vermeiden, dann sollten Sie das Lenkrad Ihres Fahrzeuges fest halten, versuchen Sie nicht, auszuweichen. Ein Ausweichmanöver kann zu weit aus größeren Schäden führen, z. B. könnten Sie hier mit einem Baum kollidieren oder in den Gegenverkehr geraten. 

Wildtiere sind oftmals nicht alleine unterwegs. Wenn Sie einen Zusammenstoß vermeiden können, halten Sie nach Artgenossen Ausschau und fahren Sie mit stark reduzierter Geschwindigkeit weiter. 

So verhalten Sie sich bei einem Wildunfall richtig: 

  • Warnblinkanlage einschalten
  • Warnweste anziehen und Unfallstelle richtig absichern
  • Bei Verletzten die 112 wählen und Erste Hilfe leisten
  • Die Polizei unverzüglich verständigen (diese verständigt auch den zuständigen Jagdpächter)
  • Kollisionsstelle mit dem Wild kennzeichen (z. B. mit einem Band)

Von der Polizei, die Ihren Wildunfall aufnimmt, erhalten Sie eine Wildunfallanzeige, die Sie dann an Ihre KfZ-Versicherung weitergeben können. Eine Schadensregulierung übernimmt weder die Polizei, noch der Jagdpächter. 

Bei der Polizei gemeldet werden müssen alle Unfälle mit sogenanntem "Schalenwild", also Wild, welches Hufe hat (Wildschwein, Reh, Hirsch). Wird der Unfall nicht gemeldet, macht man sich strafbar (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). Bedenken Sie bitte auch, dass Sie grundsätzlich kein verunfalltes Wild mitnehmen dürfen. Das Aneigungsrecht von Wild steht nur dem Pächter des jeweiligen Bereiches zu. Nehmen Sie das Wild dennoch mit, erfüllen Sie den Straftatbestand der Jagdwilderei. 

Fanden Sie diese Informationen hilfreich? Berichten Sie gerne an Freunde und Bekannte und helfen Sie so, Wildunfälle zu vermeiden bzw. sich richtig zu verhalten. 

 

Kontakt

Hopfenstraße 5
 91183 Wassermungenau

0151 / 58535060

katharina.stolz@jagd-schwabach-roth.de

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