Nachsuchenführer
Revierübergreifende Nachsuchen dürfen nur von bestätigten Gespannen durchgeführt werden. Voraussetzung hierfür ist die Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung der jeweiligen Jagdpächter. Unsere erfahrenen Nachsuchenführer stehen mit ihren geprüften Hunden nicht nur unseren Mitgliedern, sondern allen anderen Jägerinnen und Jägern im Landkreis zur Verfügung.
Im Sinne der Nachsuchengespanne sollten Sie folgende Punkte beachten:
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Können Sie keine Anzeichen für einen tödlichen Schuss finden reicht es völlig aus, wenn Sie den Anschuss (soweit dieser bekannt ist) verbrechen und gegebenenfalls liegende Knochensplitter einsammeln.
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Eine Vorsuche mit Ihrem eigenen Hund ist selbstverständlich möglich. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie keine heiße Hündin zur Vorsuche einsetzen.
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Sollten Sie Hilfe durch ein anerkanntes Nachsuchengespann haben, verständigen Sie den Hundeführer sobald es geht. Bei Nachsuchen auf Schwarzwild sollte die Kontaktaufnahme auch nachts erfolgen, um eine Nachsuche beim ersten Büchsenlicht beginnen zu können.
Folgende Nachsuchenführer helfen Ihnen gerne weiter:
Name |
Adresse |
Festnetz |
Mobil |
Karl Schweiger |
In der Leiten 22 |
09171/4932 |
0175/1075028 |
Jens Meyer |
Gabrieliering 5 |
|
0160/8960394 |
Jürgen Stemmer |
Lindenstraße 7 |
0177/6700797 |